Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von skop Fotografie

§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen
Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Skop Fotografie erteilten Aufträge und sämtliche mit diesen vereinbarten Verträgen. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.
„Fotos“, „Film“ oder “Videos” im Sinne dieser AGB sind alle von Skop Fotografie hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos, Filme, Slideshows, etc.)

§ 2 Leistungen, Fotorechte
Der Fotograf ist Urheber im Sinne des Gesetzes. Der Fotograf überträgt dem Kunden an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern, Dateien und sonstigen analogen und/oder digitalen Werken das einfache Nutzungsrecht für den privaten Bereich. Die Verbreitung von Fotos, Lichtbildern, Fotodateien (jpg., bitmaps, etc). und sonstigen Werken des Fotografen in Online- und/oder Offline-Medien und/oder auf Datenträgern sowie in sonstiger Weise ist nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden zulässig. Die Versendung der Fotos per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Kunden jederzeit gestattet. Alle vorgenannten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Sämtliche Fotos, Videos, Dateien und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen.
Die Bildrechte bleiben zur Gänze bei Skop Fotografie. Ausschließlich der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder das Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht. Jede Manipulation der Fotos oder der Verkauf ist nicht gestattet bzw. bedarf schriftlicher Zustimmung des Urhebers.

§ 3 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
Gegen Zahlungsansprüche des Fotografen kann der Kunde nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen – und sich insoweit von seiner Zahlungspflicht befreien – wenn der Fotograf die betreffende Gegenforderung des Kunden schriftlich anerkannt hat oder dem Kunden bereits eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung (zB. ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid) über die Gegenforderung vorliegt.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die 
Mehrkosten zu tragen. Skop Fotografie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge
höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Skop Fotografie eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Skop Fotografie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen die mehr als 5 Stunden dauern, ist der Fotograf zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

§ 5 Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Fotografen & Bildbearbeitung
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos, Fotoarbeiten und Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Ich stelle alle bearbeiteten Bilder im jpg-Format in optimaler Auflösung zur Verfügung. Videodateien werden ebenfalls in optimaler Auflösung zur Verfügung gestellt. Dabei erstelle ich nach eigenem Empfinden eine Sammlung aus Farb- und Schwarzweiß-Fotos & Videos. Die Lieferung beinhaltet den Downloadlink und erfolgt so schnell wie möglich, aber ca. 4 – 8 Wochen nach der Hochzeit. Der künstlerische Gestaltungsspielraum liegt im Ermessen des Fotografen & Film, solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen wurden. Der Kunde hat sich im Vorfeld über den Stil des Fotografen & Film informiert. Nachträglich unbearbeitete Bilddaten, Bildrohdaten (RAW-Dateien), oder Bilder in einem andersartigen Stil an den Kunden abzugeben, bedarf ebenfalls einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle Anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Skop Fotografie ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
Skop Fotografie ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien
etc. zu beauftragen. Skop Fotografie ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
Skop Fotografie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

§ 6 Rücktritt des Kunden
Tritt der Kunde mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind bei über 6 Monate vor dem geplanten Leistungsdatums 50%, 3-6 Monate vor dem Termin, 75% und unter 3 Monate vor dem Termin 90% der vereinbarten Summe als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 7 Haftung des Fotografen
Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist oder ein Personenschaden vorliegt. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen) Skop Fotografie zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung
für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von Skop Fotografie kommen, bemüht sich Skop Fotografie (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen oder Videografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Eine vorab geleistete Anzahlung wird entsprechend zurück erstattet.

§ 8 Reise und Übernachtung
Alle Beträge sind exklusive Reisekosten. Die Anreise ist von Höhenkirchen. Aktuell berechne ich ab 50 Kilometer 50 Cent pro Kilometer. Eine Übernachtungsmöglichkeit (1 DZ) wird vom Auftraggeber ab 200km Anreise zur Verfügung gestellt, je nach Beginn der Reportage sind dies 1-2 Übernachtungen.

§ 9 Anzahlung
Bei einer Buchung wird keine Anzahlung fällig. Dies ist anders, sollten Freelancer aus dem Team gebucht werden. Hier werden 50% Anzahlung fällig. Sobald der Auftraggeber per Email zusagt, sehe ich den Auftrag als fixiert an. Die Zahlung wird zum Leistungstermin (Leistungstermin ist immer der Fotoshootingtermin, die Übergabe der Bilder & Daten) fällig. Durch eine Buchung akzeptiert der Auftraggeber alle Bedingungen aus dem Angebot.

§ 10 Gültigkeit
Ich halte mich 10 Tage an mein Angebot gebunden. Skop Fotografie behält sich vor, jedes Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen. Bei Rücktritt des Auftraggebers, verbleibt eine mögliche Anzahlung in jedem Fall bei Skop Fotografie.

§11 Veröffentlichung
Bei meinen Preispaketen ist immer eingerechnet, dass ich Fotos (und Videos) auswählen und in mein Online-Portfolio aufnehmen darf. Eine Veröffentlichung auf einem Hochzeitsblog, auf Facebook, Instagram und Pinterest gehört ebenfalls dazu. Wenn ihr damit nicht einverstanden seid und ich eure Bilder oder Videos nicht als Referenz bzw. Arbeitsprobe nutzen darf, berechne ich euch zum Ausgleich den Paketpreis plus eine Pauschale von 350 Euro ab einer Fotobegleitungszeit von 6 Stunden. Bei kürzen Begleitungen beträgt diese Pauschale 150€. Sprecht mich gerne zu dem Thema vorab an.

§ 12 Datenschutrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Skop Fotografie bekanntgegeben werden, ist Skop Fotografie berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens Skop Fotografie zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Skop Fotografie verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen. Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen eines Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.

§13 Sonstiges
Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten (die Anzahlung wird jedoch nicht zurück erstattet). Sollte es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich sein, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 8 Wochen zu liefern, bemüht er sich um einen Ersatz. Außerdem verzichtet das Brautpaar in diesem Fall auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Buchungszeiten für Fotografie und/oder videografische Begleitungen sind immer am Stück anzugehen. Sollten Unterbrechungen in den Arbeitsabläufen enthalten sein, die durch den Ablauf entstehen, sind diese, genau wie Fahrzeiten während eines Locationwechsels, zu 100% mit der Arbeitszeit zu verrechnen. In Ausnahmefällen können Unterbrechungszeiten vereinbart werden. Hier muss der Auftraggeber explizit zugestimmt haben und diese Stunden müssen gesondert vergütet werden.

§ 14 Verschiedenes
Es gelten ausschließlich die Sachnormen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung internationalen Privatrechts oder des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ausschließlich München. Das gleiche gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Vertragsbestandteil.

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